AGB`s

AGB`s

Allgemeine Bedingungen für Anzeigen- und Sponsoringverträge

1. Veranstalter
a) Veranstalter ist Lukas Schröter – Eventmanagement, Eschenweg 5, 52223 Stolberg, Tel. +49 (0) 157 393 15 244.
b) Der Veranstalter darf Dritte mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten beauftragen. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, eine andere Firma mit der Durchführung und Organisation der Veranstaltung zu betrauen.

2. Veranstaltung
Die Veranstaltung kann als Party, Feier, Event, Festival oder unter einem anderen Namen nach Ermessen des Veranstalters bezeichnet werden. Rechtlich bindend ist die Bezeichnung gemäß der behördlichen Festsetzung nach der Gewerbeordnung.

3. Anzeigekunden und Sponsoren
a) Als Anzeigekunden und Sponsoren kommen Unternehmen, Gesellschaften, Agenturen und Vertreter in Frage, die die Legitimation des Auftraggebers oder Herstellers nachweisen können.
b) Voraussetzung für die Schaltung von Anzeigen und das Sponsoring ist ein Handelsregistereintrag oder der Nachweis einer Gewerbeanmeldung.
c) Reisegewerbetreibende müssen im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte sein.
d) Nichtgewerbliche, amateurhafte Kunden können mit Genehmigung des Veranstalters teilnehmen, sofern dies zum Charakter der Veranstaltung passt.

4. Anzeigen und Sponsoring
a) Anzeigen und Sponsoringvereinbarungen müssen schriftlich unter Verwendung des vom Veranstalter bereitgestellten Formulars erfolgen.
b) Mit der Einreichung des Formulars akzeptiert der Kunde die „Allgemeinen Bedingungen für Anzeigen und Sponsoring“ sowie die geltenden polizeilichen, gewerblichen und gesetzlichen Vorschriften und die Hausordnung für sich und seine Mitarbeiter auf der Veranstaltung.
c) Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Veranstalter bestätigt werden.

5. Zulassung (Annahme der Anmeldung)
a) Der Vertrag über Anzeigen- und Sponsoringaufträge kommt durch die schriftliche Bestätigung des Veranstalters zustande, nachdem eine schriftliche Anmeldung des Kunden eingegangen ist, die den Anforderungen von Ziffer 4 entspricht. Diese Bestätigung kann durch Zusendung einer Zulassungsentscheidung oder einer Rechnung erfolgen.
b) Der Veranstalter entscheidet über die Zulassung und Platzvergabe. Eine erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen dafür nicht oder nicht mehr gegeben sind.
c) Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter wird wirksam, sobald die Zulassungsentscheidung oder die Rechnung dem Kunden zugegangen ist. Die Einreichung des Formulars begründet keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme, insbesondere besteht kein Anspruch auf den Abschluss eines Anzeigen- und Sponsoringvertrags.
d) Der Veranstalter kann die Zulassung von der Vorauszahlung der Anzeigen- und Sponsoringkosten abhängig machen oder eine Anmeldung ablehnen.
e) Der Veranstalter kann die Durchführung von Anzeigen und Sponsoring von der vollständigen Vorauszahlung aller berechneten Kosten abhängig machen.

6. Anzeigen- und Sponsoringgüter
Ein Konkurrenzschutz wird grundsätzlich nicht gewährt.

7. Preise und Zusatzkosten
Die Preise für Anzeigen, Sponsoring und zusätzliche Leistungen sind dem Formular zu entnehmen.

8. Änderungen – Höhere Gewalt
a) Sollte die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder anderen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen – wie Naturkatastrophen, behördlichen Maßnahmen oder übertragbaren Krankheiten – nicht stattfinden können, entfällt die Durchführungspflicht des Veranstalters. Der Veranstalter behält jedoch Anspruch auf die anteilige Vergütung im Verhältnis zu den bereits erbrachten Leistungen und entstandenen Vorlaufkosten. Wenn das Ereignis nach dem vereinbarten Eröffnungstermin eintritt, behält der Veranstalter Anspruch auf 90 % der vereinbarten Vergütung. Bei Absage weniger als sechs Wochen vor dem Eröffnungstermin behält der Veranstalter Anspruch auf 50 % der Vergütung, bis zu drei Monate vorher auf 25 %, und mehr als drei Monate vorher entfällt der Vergütungsanspruch. Ein darüber hinaus gezahlter Betrag wird dem Kunden zurückerstattet.
b) Sollte die Veranstaltung aus den genannten Gründen nicht stattfinden können, kann der Veranstalter einen Ersatztermin festlegen. Sollte der Kunde an diesem Ersatztermin nicht teilnehmen wollen, kann er innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Ersatztermins vom Vertrag zurücktreten. Für den Rücktritt gelten die in Ziffer 10 d) genannten Bedingungen.
c) Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen für beide Vertragsparteien ausgeschlossen.

9. Zahlungsbedingungen
a) Die Rechnung über den Gesamtbetrag wird zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn gestellt und ist innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
b) Bei einer Anmeldung sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder später wird der Gesamtbetrag sofort mit Erhalt der Rechnung fällig.
c) Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt gemäß §286 III BGB ohne weitere Mahnung Verzug ein.
d) Zahlt der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung nicht, kann der Veranstalter den Anzeigen- und Sponsorenvertrag sofort kündigen und Schadensersatz in Höhe des vollen Preises verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Veranstalter vorbehalten.
e) Reklamationen können nur innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Rechnung oder, wenn die Mietung weniger als acht Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgt, bis einen Tag vor der Veranstaltung vorgebracht werden.
f) Alle Rechnungen sind vor Veranstaltungsbeginn vollständig zu begleichen.

10. Rücktrittsmöglichkeiten, Schadensersatz & Haftung bei Nichtteilnahme
a) Kunden, die sich angemeldet und eine Zulassungsentscheidung oder Rechnung erhalten haben, können jederzeit schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird mit Zugang beim Veranstalter wirksam.
b) Der Kunde haftet für alle durch seinen Rücktritt entstehenden Ausfälle und hat dem Veranstalter diese und alle weiteren Kosten gemäß Ziffer d) zu ersetzen.
c) Bei Rücktritt des Kunden gelten folgende pauschalierte Schadensersatzansprüche: Bis acht Tage nach Anmeldung entstehen 60 € Bearbeitungskosten, bis sechs Monate vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der bestellten Leistungen zu zahlen, bis drei Monate vorher 80 %, und bei Rücktritt weniger als drei Monate vor Veranstaltungsbeginn 100 %. Meldet sich ein Kunde kurzfristig, also weniger als drei Monate vor Veranstaltungsbeginn, zur Teilnahme an, sind bei Rücktritt ebenfalls 100 % der bestellten Leistungen zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

11. Haftung
Sofern dem Veranstalter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, übernimmt er keine Haftung für während der Veranstaltung entstandene Schäden durch die Anzeigen der Kunden.

12. Sonstiges
Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Ton- und Filmaufnahmen von Kunden und ihren Anzeigen zu erstellen und für Veröffentlichung, Werbung, Nachbewerbung und Social-Media-Inhalte zu verwenden. Der Kunde verzichtet auf Einwendungen und Ansprüche aus dem Urheberrecht. Gewerbliche Nutzungen bedürfen der Genehmigung des Veranstalters.

13. Verwirkungsklausel
Ansprüche der Kunden gegen den Veranstalter aus oder aufgrund des Vertrags, die nicht spätestens 14 Tage nach Ende der Veranstaltung schriftlich geltend gemacht werden, sind verwirkt.

14. Datenschutz
a) Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Erfüllung des Vertrags.
b) Der Kunde willigt ein, dass seine Daten zur Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung vom Veranstalter gespeichert und verwendet werden dürfen.
c) Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie unter www.lukasschroeter.de/datenschutz.
d) Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zu erhalten und deren Löschung zu verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

15. Geistiges Eigentum
a) Der Kunde versichert, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Materialien (z.B. Logos, Anzeigen, Texte) frei von Rechten Dritter sind und keine Schutzrechte verletzen.
b) Der Kunde stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Nutzung dieser Materialien geltend gemacht werden.

16. Rechtswahl und Gerichtsstand
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
b) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters in Stolberg, Rheinland.

17. Vertragsänderungen
a) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
b) Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

18. Salvatorische Klausel
a) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
b) Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.